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Biotoperhalt

In den vergangenen Jahrzehnten führte die ungewöhnlich starke Beeinträchtigung der Natur zu einem unübersehbarer Rückgang an Lebensräumen (Biotopen) für Insekten und andere Lebewesen.

So wurden im Zuge der Intensivierung der Land- und Forstwirtschaft

  • blühende Wiesen zu Äckern verwandelt;
  • Heckenzonen vernichtet;
  • Feuchtgebiete entwässert;
  • Flüsse kanalisiert und somit die Uferzonen vernichtet;
  • artenreiche Mischwälder durch Monokulturen, meist Nadelwälder, ersetzt.

Außerdem gingen große, vorher bewachsene Flächen durch Bebauung mit Gebäuden oder Straßen verloren.

Diese Vernichtung von ehemaligen Lebensräumen von Insekten hat dazu geführt, dass einige Arten schon ausgestorben sind. Sehr viele Insektenarten sind so selten geworden, dass sie vom Aussterben bedroht sind oder als gefährdet gelten.
Von Experten wurden Verzeichnisse gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowohl für Deutschland als auch für die einzelnen Bundesländer (und andere Länder haben das auch getan!) zusammengestellt. Diese Verzeichnisse werden als 'Rote Liste' bezeichnet und enthalten solche Arten, die besonderen Schutz bedürfen, wobei die Arten in Gefährdungskategorien eingeordnet werden:
  • 0 - ausgestorben oder verschollen;
  • 1 - vom Aussterben bedroht;
  • 2 - stark gefährdet;
  • 3 - gefährdet.

In geschützten Gebieten ist es nicht gestattet
  • wildlebende Tiere zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören;
  • wildwachsende Pflanzen oder Teile davon abzuschneiden, abzupflücken, aus- oder abzureißen, auszugraben, zu beschädigen oder zu vernichten;
  • außerhalb der dafür vorgesehenen Stellen zu lagern, zu zelten, Feuer zu machen oder zu baden;
  • außerhalb der für den öffentlichen Verkehr zugelassenen Straßen und Wege mit motorbetriebenen Fahrzeugen zu fahren bzw. die Gebiete außerhalb vorgesehener Wege zu betreten;
  • Gewässer mit motorbetriebenen Fahrzeugen zu befahren, sofern dies nicht durch Ausnahmebestimmungen anders geregelt ist.
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